Herzinsuffizienz-Sprechstunde

Bei der „Herzinsuffizienz“ handelt es sich um eine Herzschwäche, bei der das Herz nicht ausreichend Blut durch den Körper pumpen kann. Dadurch werden die Organe nicht mit genügend Sauerstoff versorgt.

Anfänglich ist hauptsächlich die Muskulatur betroffen und Beschwerden wie Luftnot, Müdigkeit oder Leistungsminderung treten nur bei stärkerer Belastung auf. Im Verlauf der Erkrankung können Beschwerden aber schon bei Tätigkeiten des Alltags oder in Ruhe auftreten und damit die Lebensqualität stark beeinträchtigen.

Ursächlich für die Herzinsuffizienz ist häufig eine Erkrankung des Herzmuskels („Kardiomyopathie“) mit eingeschränkter Herzpumpleistung. Diese kann nach einem Herzinfarkt oder aber nach einem verschleppten grippalen Infekt auftreten. Eine medikamentöse Therapie zur Entlastung des Herzens ist in jedem Fall erforderlich. Hier werden ACE-Hemmer und Betablocker eingesetzt. Wassertabletten (Diuretika) helfen dem Herzen die Flüssigkeit über dieNieren auszuscheiden.

Bei hochgradig eingeschränkter Herzpumpfunktion besteht das Risiko für bösartige Herzrhythmusstörungen. Dagegen ist eine medikamentöse Therapie häufig wirkungslos, so dass ein spezieller Herzschrittmacher (Implantierbarer Cardioverter Defibrillator, ICD) eingesetzt werden muss.
Manche Patienten profitieren von einer getrennten Stimulation der rechten und linken Herzkammer (kardiale Resynchronisation mit biventrikulärer Stimulation).

Weitere Informationen

Herzinsuffizienz

Für Patientinnen und Patienten mit einer Herzschwäche, bei der das Herz nicht ausreichend Blut durch den Körper pumpen kann

Spezialsprechstunde

Zeiten
Termine nach Vereinbarung

Internistisches Zentrum
Ulmenweg 18

Raum
Ambulantes Herzzentrum

Kontakt für Terminvergabe

 

 

 

Anmeldung für Allgemeinpatienten: 09131 85-35355
Anmeldung für Privatpatienten:       09131 85-35301

 

Hinweis

Bitte melden Sie sich kurz vor dem vereinbarten Termin im Ambulanten Herzzentrum.

 

Mitzubringen
  • Versicherungsnachweis (Krankenkassenkarte)
  • ggfs. Überweisungsschein oder Konsilanforderung